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Ist die Heilpraktiker-Schule Dynamis Mitglied in einem Verband?Hedda Janssen ist als Leiterin der Heilpraktiker-Schule Dynamis persönlich Mitglied im „Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.“, www.fvdh.de. Sie hält sich dadurch auf bestem Niveau informiert über die neuesten Entwicklungen im Berufsfeld des Heilpraktikers.
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Zu welchem Zeitpunkt kann ich mit der Ausbildung beginnen?Wir bieten die Möglichkeit an, alle 2 Monate einzusteigen. Allerdings ist der Start zu Beginn eines Ausbildungsjahres, d.h. im Oktober am meisten zu empfehlen.
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Ist Ratenzahlung möglich?Ja. Nach einer Anzahlung von 10% des Jahresbetrages können Sie das Ausbildungsjahr in monatlichen Raten zahlen.
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Braucht man eine Vorbildung, um die Ausbildung zu machen?"Möchte man praktizierender Heilpraktiker werden, muss das 25. Lebensjahr erreicht sein. Als Schulabschluss ist mindestens der Hauptschulabschluss erforderlich. Es muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches besagt, dass man aus gesundheitlichen Gründen für diesen Beruf geeignet ist. Grundsätzlich sollten Sie sich für medizinische und gesundheitliche Themen begeistern sowie Offenheit und Interesse für andere Menschen mitbringen.
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Wann muss ich mich anmelden?Die Anmeldung sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten Ausbildungswochenende erfolgt sein; dieses beginnt am 07.10.2022. Melden Sie sich später an, hängt die Teilnahme vor allem von noch freien Plätzen ab.
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Kann ich die staatliche Prüfung schaffen, wenn ich die Ausbildung bei der Heilpraktiker-Schule DYNAMIS mache?"Wir sind uns dessen bewusst, dass die 650 Unterrichtsstunden für die Vorbereitung auf die Prüfung eher knapp bemessen sind. Daher sollten Sie etwa 10-15 Stunden Eigenarbeit pro Woche einplanen. Wir finden, dass die Momente des Online-Unterrichts eine zusätzliche Gelegenheit sind, um Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen. Das E-Learning wird ihnen das Lernen außerdem erleichtern, und Sie auf dem Weg durch den Stoff begleiten.
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Die Ausbildung ist zu mehr als 60% in Form von Präsenz-Unterricht geplant. Was geschieht, wenn es zu einer Ausgangssperre kommt?"Wir hoffen sehr, dass unser Plan machbar ist, im life-Unterricht mit der ganzen Gruppe arbeiten zu können. Aus unserer Erfahrung geht in solch einer zutiefst menschlich ausgerichteten Ausbildung wie der zum Heilpraktiker nichts über die lebendigen Begegnungen. So sollte die gemeinsame Arbeit, das dynamische Lernen miteinander die Priorität behalten. Falls eine life-Arbeit in der Präsenz jedoch nicht erlaubt sein sollte, bereiten wir uns mit dem gesamten Team darauf vor, die entsprechenden Wochenenden life per zoom zu gestalten. Die Voraussetzungen dafür sind, dass jeder Teilnehmer möglichst über einen Computer mit Mikro verfügt und dass die Internetverbindung schnell genug ist.
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Was passiert im Fall einer erneuten Ausgangssperre?In Fall einer erneuten Ausgangssperre garantieren wir, dass die Ausbildung 100% life ONLINE per Zoom durchgeführt wird.
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Wie kann ich mich anmelden?Das Anmeldeformular befindet sich im Dokument „Ausbildungsleitfaden“. Darin ist das Formular auf Seite 22 zu finden. Das pdf können Sie auf der Seite „Ausbildung“ herunterladen.
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Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dynamis sowie die Kündigungsfristen?Um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dynamis und die Kündingungsfristen kennenzulernen, licken Sie bitte auf die Links.
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Wo und wie bekomme ich ein Führungszeugnis?Voraussetzungen für die Zulassung zur Überprüfung zum Heilpraktiker ist ein vorstrafenfreies Führungszeugnis. Schwere strafrechtliche Verfehlungen schließen die Zulassung aus. Das Führungszeugnis kann entweder persönlich bei der jeweiligen örtlichen Meldebehörde angefordert werden. Hierzu ist das Vorzeigen des Reisepasses oder Personalausweises nötig. Wer über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion verfügt und ein Kartenlesegerät inklusive entsprechender App zum Auslesen des Ausweisdokumentes besitzt, kann das Führungszeugnis auch online unter folgendem Link beantragen https://www.fuehrungszeugnis.bund.de. Die Kosten liegen im Jahr 2022 bei 13,-€.
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Was bedeutet der Nachweis über „gesundheitliche Eignung“ für den Beruf des Heilpraktikers?Das ärztliche Attest muss bestätigen, dass keine schweren Krankheiten und Süchte vorliegen. Hierzu zählen z.B. dauerhaft ansteckende Krankheiten. Das Attest kann in der Regel von jedem niedergelassenen Arzt (außer Zahnarzt) ausgestellt werden. Teilweise gibt es hierzu bei den prüfenden Gesundheitsämtern spezielle Formulare die genutzt werden müssen. Das muss in unserem Fall beim Gesundheitsamt Freiburg erfragt werden. Bestenfalls sollte das Attest bei Antragsstellung für die Prüfung nicht älter als drei Monate sein darf. Auch diese Information gibt es beim Gesundheitsamt Freiburg.
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